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Lastkraftwagen
Definition
»Nationale Fahrzeugart: Nutzfahrzeug, das nach seiner Bauart und Einrichtung zum Transport von Gütern bestimmt ist (gemäß Systematik der Straßenfahrzeuge DIN 70010).« 1)
Beschreibung
Ein Lastkraftwagen unterscheidet sich nach seiner Grundkonstruktion von Personenkraftwagen:
- Ein tragender (Leiter-)rahmen aus Stahlprofil-Längsträgern ist mit Quertraversen verbunden.
 - Der Leiterrahmen trägt vorne Motor und Getriebe und liegt auf den Achsen.
 - Das Fahrerhaus ist als selbsttragende Sicherheitszelle ausgeführt, liegt meist 4-Punkt gelagert und gefedert auf dem Rahmen, über dem Motor, und kann meist nach vorn gekippt werden.
 - Die Bodenfläche für Ladung ist größer als diejenige für Fahrgäste.
 - Die Ladefläche ist eine eigene, abgetrennte Einheit, die das Be- und Entladen erleichtert.
 
Begriffe und Übersetzungen
| Sprache | Begriff | Begriff 2 | Abkürzung | 
| deutsch | Lastkraftwagen | Laster | Lkw | 
| amerikanisch | truck | ||
| englisch | heavy goods vehicle | lorry | HGV | 
| französisch | poids lourd | camion | PL | 
| niederländisch | vrachtauto/-wagen | lorrie | |
| spanisch | vehículo pesado | camiones | 
Verweise
siehe auch:
EU-Fahrzeugklasse N1/N2/N3 *N-Fahrzeug
Literatur siehe Fachliteratur Kraftfahrzeuge
1) 
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt
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