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Kraftfahrzeuge

Definition

Als Kraftfahrzeug gelten alle Landfahrzeuge, die aus eigener Motorkraft frei beweglich und unabhängig von Schienen fortbewegt werden können - ungeachtet der Antriebsart (Verbrennungsmotor, Dampfmaschine oder Elektromotor). Darüber hinaus herrscht nicht nur eine große Begriffsvielfalt, sondern diese sind auch mehrdeutig je nach:

Marktwirtschaftliche Kategorien

Laut Kraftfahrt-Bundesamt KBA gibt es weltweit

Beispielsweise umfasst der Konzern Volkswagen die Marken: Volkswagen AG, aber auch Skoda, Audi, Seat, Porsche, Bugatti, Bentley, Lamborghini.
Marke und Modell entsprechen in der Regel der Beschriftung am Fahrzeug, etwa: Mercedes Sprinter.
Typen, die in Deutschland bzw. der EU zugelassen werden, erhalten vom KBA eine Typgenehmigung; die Modellverschlüsselung wird Teil der Fahrzeug-Identifizierungsnummer FIN.

Verwaltungsrechtliche Kategorien (Zulassung)

Der Begriff Fahrzeugklasse wird hier als EG-Fahrzeugklasse definiert und wurde dementsprechend vom KBA in nationales Recht übernommen; in den USA gibt es abweichende Einteilungen. Die europäische Einteilung ist zwar für die Zulassung bindend, jedoch nutzen Rechtsvorschriften wie die StVO abweichende Definitionen.

Kategorisierung nach Pkw und Lkw (Kraftfahrbundesamt KBA)

Personenkraftwagen der Fahrzeugklasse M1 sind Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Sie gliedern sich nach dem Aufbautyp in Pkw und Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung:
Personenkraftwagen

Fahrzeuge (Pkw) mit besonderer Zweckbestimmung

Ein Lastkraftwagen Lkw ist ein Nutzfahrzeug, das nach seiner Bauart und Einrichtung zum Transport von Gütern bestimmt ist. Es wird nach seiner zulässigen Gesamtmasse einer der drei Fahrzeugklassen zugeordnet 1):

N1 bis 3,5 t
N2 mehr als 3,5 t bis 12 t
N3 mehr als 12 t

Nach dem Aufbautyp wird es unterkategorisiert als

BA Lkw mit Aufbau
BB Van mit integriertem Führerhaus

Geländewagen können Pkw oder Lkw sein und bilden eigene Unterkategorien:

Konstruktive Kategorien (Bauart)

Die * Herstellung von Kraftfahrzeugen wird in * Baugruppen strukturiert. Insbesondere die Varianten der Baugruppe Aufbau führen zu verschiedenen Bauarten oder genauer Karosseriebauformen. Diese sind von Moden und Nutzerbedürfnissen geprägt:

Die Varianten der Baugruppe Antrieb führen beispielsweise zu den Fahrzeugsegmenten * Geländewagen oder * SUV.

Statistische Kategorien (Fahrzeugsegmente)

Diese Fahrzeugsegmente sind weder identisch mit den Fahrzeugklassen noch sind sie über die EU festgelegt. Das KBA gliedert Pkw-Modelle der EU-Fahrzeugklasse M1 nach zurzeit 13 Segmenten anhand optischer, technischer und marktorientierter Merkmale, die jedoch nicht im Zulassungsdokument enthalten sind, unter anderem in:

So finden sich die *Kastenwagen Jumper, Boxer, Ducato, Sprinter etc. sowohl in Segment 11 als auch in 12. Das KBA führt dazu aus: »Zu den Geländewagen zählen alle Pkw-Modelle, sobald sie als M1G-Fahrzeug gemäß Richtlinie 2007/46/EG typgenehmigt wurden. Ohne eine entsprechende Typgenehmigung werden Pkw-Modelle mit Offroad-Charakter im Segment „SUV“ ausgewiesen. Die von den Zulassungsbehörden mitgeteilte und im ZFZR eingetragene Fahrzeugklasse und Aufbauart ist nicht maßgebend. Fahrzeuge älterer Bauart (vor 1990) sowie ohne auswertbare FIN können keinem Segment zugeordnet werden, sie erscheinen unter „Sonstige“. Eine Ausnahme bilden die älteren Wohnmobile, die anhand weiterer Kriterien eindeutig ihrem Segment zugeordnet werden können.«

Kategorien nach Nutzung

Ausschließlich durch die Nutzung kann ein baugleiches Fahrzeug beispielsweise sein:

Solche sind als Basisfahrzeuge für Fernmobilreisende wegen ihres * Fahrzeugalters als * Oldtimer und ihres oft gepflegten * Fahrzeugzustandes mit meist geringer Fahrleistung besonders attraktiv.

Bedeutungsvarianten am Beispiel

Verweise

Literatur siehe Fachliteratur Kraftfahzeuge Siehe auch

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1)
KBA Methodische Erläuterungen zu Statistiken über Fahrzeugzulassungen (FZ)