Grenzwerte

Grenzwerte sind als Höchstwerte zu verstehende Stoff- oder Energiemengen, die in Luft, Wasser oder Boden emittiert werden dürfen, ohne dass durch die Summe aller Emissionen die Immissionen zu einer Gefahr für die Allgemeinheit werden.

Am Arbeitsplatz sind Grenzwerte als Maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK-Wert), Technische Richtkonzentration (TRK-Wert) und Biologischer Arbeitsplatztoleranzwert (BAT-Wert) definiert.

Beim Überschreiten von Grenzwerten sollen zum einen Alarmpläne wirksam werden (Feinstaub in Luft, Nitrate in Trinkwasser), zum anderen die Verursacher strafrechtlich verfolgt werden.

Die Festlegung von Grenzwerten beruht insbesondere bei mangelhaften chemischen und toxikologischen Daten auf Erfahrungen und politischer Meinungsbildung. In jedem Fall ist die toxikologische Wirkung auf den Menschen abhängig von Alter, Gesundheitszustand und Veranlagungen. Daher werden experimentell ermittelte Wert mit einem hohen Sicherheitsfaktor belegt, um in den meisten Fällen ein Risiko auszuschließen.