wiki:wohnsitz
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| wiki:wohnsitz [2018/07/04 03:16] – [Wohnsitz] Norbert Lüdtke | wiki:wohnsitz [2025/12/10 03:00] (aktuell) – Norbert Lüdtke | ||
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| ====== Wohnsitz ====== | ====== Wohnsitz ====== | ||
| - | »Wer sich an einem Orte ständig niederlässt, | + | |
| - | So definiert | + | »Wer sich an einem Orte ständig niederlässt, |
| ==== Meldepflicht ==== | ==== Meldepflicht ==== | ||
| - | Eine Meldepflicht ergibt sich aus §17 Bundesmeldegesetz BMG: | ||
| - | //»(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.\\ | ||
| - | (2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszugs.«// | ||
| - | Im zweiten Fall wird von der Meldebehörde auf der Rückseite des Personalausweises an Stelle einer Adresse die Formulierung »ohne festen Wohnsitz« eingetragen. Vom Gesetz vorgesehen ist dies für jemand, der ins Ausland geht, nämlich nach §23 BMG\\ | + | Eine Meldepflicht ergibt sich aus §17 Bundesmeldegesetz BMG: |
| - | //(7) »Die Abmeldung von in das Ausland verzogenen Personen kann schriftlich oder in entsprechender Anwendung des § 10 Absatz 2 und 3 elektronisch erfolgen.«//\\ | + | * »(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. |
| + | * (2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszugs.« | ||
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| + | Im zweiten Fall wird von der Meldebehörde auf der Rückseite des Personalausweises an Stelle einer Adresse die Formulierung »ohne festen Wohnsitz« eingetragen. Vom Gesetz vorgesehen ist dies für jemand, der ins Ausland geht, nämlich nach §23 BMG | ||
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| In eine Grauzone fallen jene, die sich von einer Wohnung abmelden ohne eine neue Wohnung zu beziehen. Diese Gruppe der // | In eine Grauzone fallen jene, die sich von einer Wohnung abmelden ohne eine neue Wohnung zu beziehen. Diese Gruppe der // | ||
| - | Von einem »Auszug« wird ausgegangen, | + | Von einem »Auszug« wird ausgegangen, |
| - | (a) kein persönlicher Besitz in der Wohnung vorhanden ist und/oder\\ | + | |
| - | (b) die Wohnung dauerhaft nicht genutzt wird. | + | |
| ==== Nebenwohnsitz ==== | ==== Nebenwohnsitz ==== | ||
| - | Ein Zweitwohnsitz wird von der Meldebehörde zugelassen, ist aber an die Existenz eines Hauptwohnsitzes gebunden; dieser muss als solcher angemeldet und genutzt sein. Wer sich dort also nicht ständig aufhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 21 BMG:\\ // | + | |
| - | »(1) Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung.\\ | + | Ein Zweitwohnsitz wird von der Meldebehörde zugelassen, ist aber an die Existenz eines Hauptwohnsitzes gebunden; dieser muss als solcher angemeldet und genutzt sein. Wer sich dort also nicht ständig aufhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 21 BMG: |
| - | (2) Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners.\\ | + | |
| - | (3) Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners im Inland.«// | + | |
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| ==== Wohnung ==== | ==== Wohnung ==== | ||
| - | Das BMG definiert eine Wohnung in § 20:\\ | ||
| - | //(1) »Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird.\\ | ||
| - | (2) Als Wohnung gilt auch die Unterkunft an Bord eines Schiffes der Marine.\\ | ||
| - | (3) Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.«// | ||
| - | Das Gesetz betont also den **ortsfesten Charakter** einer Wohnung. Dieser Ort muss aber keine gewidmete Straße sein, benötigt weder Straßennamen noch Hausnummer.\\ | ||
| - | //»Die postalische Erreichbarkeit der Örtlichkeit ist ausreichend, | ||
| - | [Lüttmann, II Hessen, 2. Aufl. 1. Lfg. Januar 1999. 1, 2 Erl. § 15 HMG C II. I. Kriterien des Wohnungsbegriffs, | ||
| - | Das Gesetz | + | Das BMG definiert eine Wohnung in § 20: |
| + | - »Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. | ||
| + | - Als Wohnung gilt auch die Unterkunft an Bord eines Schiffes der Marine. | ||
| + | - Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.« | ||
| + | Das Gesetz | ||
| + | |||
| + | Das Gesetz beschreibt jedoch | ||
| === Sanitäre Anlagen === | === Sanitäre Anlagen === | ||
| + | |||
| Mit dem Wohnen verbunden sind untrennbar die urmenschlichen Bedürfnisse. Daher bedarf es einer Antwort auf die Frage: Wie werden Abwasser, Urin und Fäkalien entsorgt? Denn: | Mit dem Wohnen verbunden sind untrennbar die urmenschlichen Bedürfnisse. Daher bedarf es einer Antwort auf die Frage: Wie werden Abwasser, Urin und Fäkalien entsorgt? Denn: | ||
| * Das öffentliche Urinieren wird als Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 118 im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten OWiG eingestuft (»Wildpinkler«). | * Das öffentliche Urinieren wird als Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 118 im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten OWiG eingestuft (»Wildpinkler«). | ||
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| Hilfsweise ließen sich zudem die festgelegten Eigenschaften von Wohnmobilen (die ja ausdrücklich im Gesetz als Wohnung anerkannt werden) heranziehen, | Hilfsweise ließen sich zudem die festgelegten Eigenschaften von Wohnmobilen (die ja ausdrücklich im Gesetz als Wohnung anerkannt werden) heranziehen, | ||
| - | * Tisch und Sitzgelegenheiten | + | * Tisch und Sitzgelegenheiten, |
| - | * Schlafgelegenheiten | + | * Schlafgelegenheiten, |
| - | * Kochgelegenheit und | + | * [[wiki: |
| - | * Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen | + | * Einrichtungen zur Unterbringung von [[wiki: |
| - | Hier fehlen die sanitären Einrichtungen, | + | Hier fehlen die sanitären Einrichtungen, |
| ==== Adresse ==== | ==== Adresse ==== | ||
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| Zu unterscheiden sind: | Zu unterscheiden sind: | ||
| * eine Meldeadresse für den Hauptwohnsitz mit der dauerhaft genutzten Wohnung | * eine Meldeadresse für den Hauptwohnsitz mit der dauerhaft genutzten Wohnung | ||
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| * Handelsregister | * Handelsregister | ||
| - | Wochenendhaus-, | + | Wochenendhaus-, |
| Die Meldebehörde akzeptiert Meldeadressen in diesen Gebieten nicht als Hauptwohnsitz, | Die Meldebehörde akzeptiert Meldeadressen in diesen Gebieten nicht als Hauptwohnsitz, | ||
| Dauerhaft in solchen Gebieten zu wohnen ist allerdings nicht ausdrücklich untersagt, sondern wird lediglich häufig so ausgelegt, weil der Gebietscharakter " | Dauerhaft in solchen Gebieten zu wohnen ist allerdings nicht ausdrücklich untersagt, sondern wird lediglich häufig so ausgelegt, weil der Gebietscharakter " | ||
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| * Einkommensteuer (eingeschränkt) | * Einkommensteuer (eingeschränkt) | ||
| * Kirchensteuer | * Kirchensteuer | ||
| - | Es gehen **Rechte** verloren: | + | Manche |
| * An Wahlen teilnehmen | * An Wahlen teilnehmen | ||
| * KFZ anmelden | * KFZ anmelden | ||
| + | * Internationaler [[wiki: | ||
| * Gewerbe anmelden | * Gewerbe anmelden | ||
| * Vorgänge, die eine Meldeadresse verlangen, etwa Bankkonten anlegen | * Vorgänge, die eine Meldeadresse verlangen, etwa Bankkonten anlegen | ||
| - | Manches ist betroffen, bedarf der Klärung, wird schwieriger oder unmöglich: | ||
| - | * Internationaler Führerschein | ||
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