Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


wiki:betretungsrecht

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen der Seite angezeigt.

Link zu der Vergleichsansicht

Beide Seiten, vorherige ÜberarbeitungVorherige Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorherige Überarbeitung
wiki:betretungsrecht [2020/06/05 06:57] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1wiki:betretungsrecht [2021/05/26 05:30] (aktuell) norbert
Zeile 1: Zeile 1:
 ====== Betretungsrecht ====== ====== Betretungsrecht ======
 +In Deutschland erlaubt das //Betretungsrecht// (BNatSchG §59) allen://»das Betreten der freien  [[wiki:landschaft|Landschaft]] auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ... Das Betreten des Waldes richtet sich nach dem Bundeswaldgesetz und den Waldgesetzen der Länder sowie im Übrigen nach dem sonstigen Landesrecht.«//
  
-In Deutschland erlaubt das Betretungsrecht (BNatSchG §59) allen://»das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ... Das Betreten des Waldes richtet sich nach dem Bundeswaldgesetz und den Waldgesetzen der Länder sowie im Übrigen nach dem sonstigen Landesrecht.«// +Das //Waldrecht// §BWaldG 14 gestattet://»Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung... Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ... nur auf Straßen und Wegen ...  Die Länder regeln die Einzelheiten.« //
- +
-Das Waldrecht §BWaldG 14 gestattet://»Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung... Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ... nur auf Straßen und Wegen ...  Die Länder regeln die Einzelheiten.« //+
  
 Im Einzelnen wird es kompliziert, denn das Betretungsrecht ist für jedes Bundesland einzeln und jeweils getrennt für die freie Landschaft und für den Wald unterschiedlich festgelegt ist. Das Bayerische Landesrecht geht dabei besonders weit und verpflichtet die Gemeinden, den freien Zugang zu Bergen, Seen und Flüssen zu gewährleisten. Im Einzelnen wird es kompliziert, denn das Betretungsrecht ist für jedes Bundesland einzeln und jeweils getrennt für die freie Landschaft und für den Wald unterschiedlich festgelegt ist. Das Bayerische Landesrecht geht dabei besonders weit und verpflichtet die Gemeinden, den freien Zugang zu Bergen, Seen und Flüssen zu gewährleisten.
----- 
-Siehe die Ausführungen von Richter Bernd Grillts auf www.vivalranger.com 
- 
  
 +Das Betretungsrecht ist kein [[wiki:jedermannsrecht|Jedermannsrecht]], ein allgemeines Recht auf das [[wiki:uebernachten_und_parken_im_oeffentlichen_raum|Übernachten]] in der »freien Natur« oder auf [[wiki:freies_campen|Freies Campen]] lässt sich daraus nur schwer ableiten. Umfassend hat Richter ''Bernd Grillts'' das Thema 2012 mit den [[wiki:gesetz|gesetzlichen]] Grundlagen dargestellt; es findet sich jedoch nur noch im [[http://vivalranger.com/home/wissen/outdoorrecht/91-uebernachten-im-freien-was-ist-verboten-was-darf-man-wo-teil-i|Internet-Archiv]].
wiki/betretungsrecht.1591340229.txt.gz · Zuletzt geändert: 2020/06/05 06:57 von 127.0.0.1

Donate Powered by PHP Valid HTML5 Valid CSS Driven by DokuWiki