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wiki:mitfuehrpflichten

Mitführpflichten

Allgemeine Mitführpflichten

In allen Kraftfahrzeugen in Deutschland müssen mitgeführt werden; die Unterbringungsstellen sollten deutlich gekennzeichnet werden:

  • Führerschein im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) im Original
    sind auf Nachfrage z. B. der Polizei auszuhändigen, eine beglaubigte Kopie genügt nicht.
    Fahrzeug-Zulassungsverordnung FZV §11 Abs. 6 Fahrerlaubnisverordnung FeV §4 Abs. 2 S. 2
  • ein Warndreieck (in manchen Ländern zwei) StVZO §53a
  • eine Warnweste (in manchen Ländern zwei) StVZO §53a und Europäische Norm EN 471, EN ISO 20471:2013
    Warnbekleidung zu tragen ist in vielen Ländern beim Verlassen des Fahrzeuges außerhalb geschlossener Ortschaften bei Pannen und/ oder Unfällen vorgeschrieben und kann für alle Fahrzeuginsassen gelten.
  • Erste-Hilfe-Material StVZO §35h Absatz 4
    Haltbarkeitsdatum und Ausrüstungsstand: Der Verbandkasten muss lediglich den Zweck der Erste-Hilfe-Leistung ausreichend erfüllen. Er tut dies bis zum Erreichen des Verfallsdatums. Verkauft werden dürfen nur Verbandskästen, die den geltenden Vorschriften entsprechen.
  • Ein Ersatzreifen ist nicht Pflicht.

Fahrzeugartspezifische Mitführpflichten

  • In Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5t zusätzlich:
    eine Warnleuchte, ersatzweise eine tragbare Blinkleuchte nach §53b Abs.5 Satz 7
  • In Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 4t zusätzlich:
    Unterlegkeile nach StVZO §41 (14)
  • In Kraftomnibussen zusätzlich:
    Feuerlöscher nach StVZO §35g in unmittelbarer Nähe des Fahrersitzes (Haltbarkeitsdatum regelmäßig prüfen)

Bei Lastkraftwagen wird besonders kontrolliert:

  • Kennzeichen fest? FZV §10 (5)
  • Kennzeichen sauber? FZV §10 (2)
  • Mehr als 6m Fahrzeuglänge: gelbe Seitenleuchten? StVZO §51a (1)
  • Spiegel? StVZO §56 (2) Nr. 2
  • Hinterer Unterfahrschutz StVZO §32b, 1,3,4
  • Seitliche Schutzvorrichtungen StVZO 32c (2)
  • Umrissleuchten StVZO §51b (2) …

Liegengebliebene Fahrzeuge

sind wie folgt zu sichern:

  • Warnblinklicht sofort einschalten
  • bei Dunkelheit auch Standlicht einschalten
  • Warndreieck 100 bis 250 m entfernt, abhängig von der gültigen Geschwindigkeit und von der Sicht (Kurven, Nebel …)
  • Zweites Warndreieck, wenn die Unfall- oder Pannenstelle vom ersten Warndreieck aus nicht zu sehen ist.
  • Ein Warndreieck mitten auf der Fahrbahn, wenn eine Spur nicht mehr befahrbar ist.

Zusatzausrüstung

Nicht verpflichtend, aber laut ADAC besonders im Winter sinnvoll:

  • Abschleppseil
  • Defroster-Spray
  • Eiskratzer
  • Handfeger
  • Handschuhe
  • Sand
  • Starthilfekabel
  • Scheibenfrostschutz
  • Schneeketten
  • Schaufel
  • Wolldecke

Reservekanister

  • sind in Privatfahrzeugen in Deutschland auf 60 Liter beschränkt. Diese Kanister müssen dicht, fest verschließbar und bruchsicher sein (DIN 7274, 16904).
  • Auf Fähren sind Reservekanister oft verboten.
  • Im europäischen Ausland sind Reservekanister
    teils verboten (Bulgarien, Griechenland, Kroatien, Luxemburg)
    teils stark beschränkt auf 10 oder 25 Liter, in Serbien und Montenegro auf 5l.
  • Zudem sind Einfuhrbeschränkungen (Zoll) zu beachten.

Feuerlöscher

Sind in Deutschland für die meisten Fahrzeuge nicht verpflichtend. Ein Zwei-Kilo-Löscher kann helfen, einen Enstehungsbrand oder einen Kabelbrand zu löschen, wenn er schnell greifbar ist, also etwa im Fußraum montiert ist. Für größere Brände eignet er sich nicht, denn er ist nach 12 Sekunden leer. ABC-Pulvergefüllte Löscher sind vorzuziehen, da sie für alle drei Brandklassen eingesetzt werden können - Feststoffe, Flüssigkeiten, Gas - und eine höhere Löschkapazität haben als Schaumlöscher. Er sollte der Norm DIN EN 3 entsprechen und natürlich frostfrei lagerbar sein.
Nachteilig ist der Reinigungsaufwand, da das Pulver sich in alle Spalten und Ritzen verkrümelt. Sollte der Wagen einen Brandschaden und der Feuerlöscher wurde nicht eingesetzt, kann die Versicherung Schwierigkeiten machen.


Siehe auch
*Ausrüstung
*Ausweispflicht
*Lastverteilung
*Panne
*Unfall
*Werkzeuge: Qualität und Hersteller

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wiki/mitfuehrpflichten.txt · Zuletzt geändert: 2022/01/20 04:08 von norbert

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