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Führerschein

Der deutsche Führerschein dokumentiert die Fahrerlaubnis. Das „Wie“ regelt die EU-Richtlinie 2006/126/EG sowie deren nationale Umsetzung in der Fahrerlaubnis-Verordnung FeV. Darin werden unter anderem die Führerscheinklassen definiert.

Zur Geschichte: Fahrerlaubnis und Führerschein finden sich erstmals 1888 in Preußen und Paris.

  • Nach 1945 gab es graue Führerscheine aus Pappe im DINA6-Format zum Falten (»Pappe«).
  • So etwa um 1970 wurden sie durch ein widerstandsfähiges Leinenpapier ersetzt (»Lappen«), Format und Farbe blieben.
  • 1986 schrumpften die Führerscheine auf halbe Größe und wurden schweinchenrosa, mussten jedoch immer noch gefaltet werden.
  • 1999 gab es dann den rosa-grünen Führerschein in Kreditkartenformat.
  • Bis 2032 bleiben alle diese Führerscheine gültig - danach gilt ausschließlich der EU-Führerschein im Scheckkartenformat. Dieser muss dann alle 15 Jahre erneuert werden.

Alle gültigen deutschen Führerscheine (grauer oder rosa Lappen, Karte) werden innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, also EU plus Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz anerkannt.

Außerhalb dieses Gebietes wird es zunächst formal schwierig:
1. Es gibt Länder, in denen nur deren nationaler Führerschein akzeptiert wird, wobei dies auch noch von der Aufenthaltsdauer abhängen kann (nach mehr als 3 oder 12 Monaten). Dann muss man

  • den nationalen Führerschein umschreiben lassen (China)
  • den nationalen Führerschein übersetzen und beglaubigen (Japan)
  • die theoretische und/oder praktische Prüfung ablegen (Nordkorea, manche US-Bundesstaaten)

Den US-amerikanischen Führerschein macht man schnell, einfach und billig beim Department of Motor- vehicles (DMV, US-Straßenverkehrsamt), ab 16 Jahre. Dieser Führerschein gilt als Hauptausweis, einen Personalausweise gibt es in den USA nicht.

2. Es gibt zwei Internationale Führerscheine sowie Staaten, in denen entweder der eine oder andere gilt sowie Staaten, in denen beide gelten:

  • Es gibt Länder (etwa die USA), in denen der Internationale Führerschein nach dem Genfer Abkommen von 1949 anerkannt wird.
  • Deutsche erhalten jedoch nur den Internationalen Führerschein nach dem Wiener Abkommen von 1968, der in 74 Ländern gilt. Die Ausgabe des Internationalen Führerscheins in Deutschland regelt FeV §25a und b. Er gilt drei Jahre.
  • Praktisch wird dieser jedoch auch in den erstgenannten Ländern toleriert, zumal zahlreiche Länder beiden Abkommen beigetreten sind.
  • Praktisch begnügen sich viele Länder außerhalb der EU mit dem Nationalen Führerschein wie etwa die Balkanstaaten.

3. Auf persönlicher Ebene gestaltet sich der Umgang mit den Dokumenten noch einmal anders:

  • Praktisch tolerieren viele Polizisten in touristischen die nationalen Führerscheine der Touristen.
  • Unvorhersehbar, jedoch weltweit zu finden, sind Polizisten, die formale Mängel gerne nutzen, um offizielle und nicht-offizielle Abgaben zu erheben.
  • Drittens kennen sich viele Polizisten nur mit ihren nationalen Führerschein aus, wollen aber keine Schwäche zeigen und akzeptieren mehr oder weniger alles, was offiziell aussieht.

Einschränkungen der Nutzung kann es zudem geben durch

  • unterschiedliche Altersbeschränkungen (Führerschein ab 16, 17, 18 oder 21 Jahre)
  • Dauer des Aufenthaltes (Zusatzprüfung)
  • Lesbarkeit (Schriftzeichen)

Der Nationale Führerschein kann also eingesetzt werden:

  1. als Nachweis der Fahrerlaubnis bei Straßenkontrollen
  2. als Nachweis der Fahrerlaubnis bei Mietwagen
  3. als ID-Ersatz wie etwa in den USA) und ersetzt dann denPersonalausweis.

auch: Pappe, Lappen
siehe auch: *Dokumente

wiki/fuehrerschein.1530594092.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/12/07 15:07 (Externe Bearbeitung)

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