Verband

Auch Konvoi, abgeleitet von französisch convoyer, begleiten oder das Geleit geben, auch: Konvoi, Kolonne, Kraftfahrzeugmarsch. Regeln für das Fahren im Verband können auch zivil nützlich sein, insbesondere wenn mehrere Fernreisemobile in nicht vertrauter Umgebung oder in unbewohnten Gebieten unterwegs sind.

Vor der Abfahrt gilt:

Während der Fahrt gilt:

Der das Fahren im Verband betreffende §27 der StVO wurde gestrichen.


1)
Der »Winker« als Vorläufer des Blinkers war bereits ein »Zeigzeug« (Heidegger, Sein und Zeit), das die Funktion des Armausstreckens subsituierte.