Kraftomnibus

»Nationale Fahrzeugart: Nutzfahrzeug, das nach seiner * Bauart und Einrichtung zur Beförderung von mehr als 9 Personen (einschließlich Fahrzeugführer) und ihres Reisegepäcks bestimmt ist. Es kann ein oder zwei Decks (Benennung: Doppeldeckerbus) aufweisen (gemäß Systematik der Straßenfahrzeuge DIN 70010)«


Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt
siehe auch M2/M3-Fahrzeug