====== Zulassung ====== »Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und […] ihre Anhänger« bedürfen einer behördlichen Zulassung zum Straßenverkehr nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung FZV (früher: [[wiki:stvzo|Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung]] StVZO). Betriebserlaubnispflichtig, jedoch nicht zulassungspflichtig, sind z. B. Mofas, Kleinkrafträder und Anhänger hinter Motorrädern und bestimmte selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Für die Zulassung werden verlangt: * eine Typgenehmigung der EU oder des [[wiki:kraftfahrt-bundesamt|Kraftfahrt-Bundesamtes]] KA oder\\ ersatzweise das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr;[[wiki:aasop|aaSOP]] nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung für eine Einzelbetriebserlaubnis; * eine [[wiki:haftpflichtversicherung_kfz|Haftpflichtversicherung]]; dafür genügt eine Nummer (auch: elektronischen Versicherungsbestätigung eVB); * die Prüfbescheinigung der [[wiki:hauptuntersuchung|Hauptuntersuchung]] HU, die die Abgasbescheinigung ASU beinhaltet. Die Zulassung wird bescheinigt durch * ein amtliches [[wiki:kennzeichen|Kennzeichen]] und * die [[wiki:zulassungsdokumente|Zulassungsbescheinigung]] Teil 1 (früher: Fahrzeugschein) Auch betriebserlaubnispflichtige, jedoch nicht zulassungspflichtige, Fahrzeuge erhalten ein eigenes amtliches Kennzeichen, z.B. ein »Folge-Kennzeichen«. Fahrten ohne Zulassung sind Straftaten und verstoßen gegen das Pflichtversicherungsgesetz und die Abgabenordnung.