====== Auflastung ====== Auflastungen der *[[wiki:zulaessige_gesamtmasse|zulässigen Gesamtmasse]] können ohne technische Änderungen bis zu einem Richtwert von etwa +4% erfolgen. Dazu bedarf es entweder eines Prüfzeugnisses oder einer positiven Stellungnahme eines Technischen Dienstes (*[[wiki:ueberwachungsorganisationen|Überwachungsorganisation]]), mindestens aber die ausdrückliche Zustimmung des Fahrzeugherstellers. Die neue zulässige Gesamtmasse wird in den Fahrzeugpapieren unverzüglich berichtigt und auf dem Fabrikschild des Fahrzeuges angegeben. ---- siehe: //Verbindliche Arbeitsanweisung der Technischen Leitungen aller amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen und Technischen Prüfstellen// vom 18.10.2001, Stand 17.12.2003, Seite 32\\ Pendant: *[[wiki:ablastung|Ablastung]]\\ siehe auch *[[wiki:lastverteilung|Lastverteilung]]