wiki:wechsel-kennzeichen
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Wechsel-Kennzeichen
Seit 2012 können zwei Fahrzeuge auf ein Wechselkennzeichen angemeldet werden, wenn sie zu derselben EU-Fahrzeugklasse gehören, nämlich:
- M1 (Pkw, Wohnmobile)
 - L (Motorräder)
 - O1 (Anhänger bis 750 kg zGG)
 - Oldtimer
 
Wechselkennzeichen sind nicht kombinierbar mit
- Saison-,
 - Kurzzeit-,
 - Ausfuhr- oder
 - rote Kennzeichen.
 
Die elektronische Versicherungsbestätigung (*eVB) muss für Wechselkennzeichen ausgestellt sein.
Fahrzeugzulassungs-Verordnung §§ 8-10,14,24,30,31,33,35,48, Anlage 4]
siehe auch *Kennzeichen
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