Es gibt keine festgelegte und anerkannte Definition, wann ein Wagen als »unfallfrei« oder als »Unfallwagen« zu gelten hat:
-  Als Allgemeinschäden ohne Unfallursache werden meist kleine Lackschäden oder ersetzte Außenspiegel angesehen. 
-  Ganz sicher von Unfallschaden ist zu reden, wenn tragende Teile  beschädigt sind. 
-  Als Anzeichen von Unfällen gelten ungleichmäßig dicke Lackschichten, die mit einem Lackdickenprüfer oder Schichtdickenmessgerät einfach und schnell zu ermitteln sind. 
-  Im Umkehrschluss aber alle anderen Schäden als  Bagatellschäden-  zu deklarieren, dürfte rechtlich anfechtbar sein.  
Aus rechtlicher Sicht macht es Sinn, jeden Schaden im Kaufvertrag zu erwähnen und zurückhaltend mit der Zusicherung »unfallfrei« umzugehen.
siehe auch *Unfall