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wiki:uebernachten_parken_oeffentlichen_raum

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wiki:uebernachten_parken_oeffentlichen_raum [2025/06/23 04:47] – ↷ Seitename wurde von wiki:uebernachten_und_parken_im_oeffentlichen_raum auf wiki:uebernachten_parken_oeffentlichen_raum geändert Norbert Lüdtkewiki:uebernachten_parken_oeffentlichen_raum [2025/12/10 02:45] (aktuell) Norbert Lüdtke
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 ====== Übernachten und Parken im öffentlichen Raum ====== ====== Übernachten und Parken im öffentlichen Raum ======
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 ... ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Wer nicht als [[wiki:fernfahrer|Fernfahrer]] mit Lkw unterwegs ist oder als des [[wiki:fahrendes_volk|Fahrenden Volkes]] keine »[[wiki:Kundenpenne|Kundenpenne]]« aufsuchen kann, kann nur nach Nischen suchen. Fahrzeugbedingt spielen dabei eine Rolle: ... ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Wer nicht als [[wiki:fernfahrer|Fernfahrer]] mit Lkw unterwegs ist oder als des [[wiki:fahrendes_volk|Fahrenden Volkes]] keine »[[wiki:Kundenpenne|Kundenpenne]]« aufsuchen kann, kann nur nach Nischen suchen. Fahrzeugbedingt spielen dabei eine Rolle:
   * die [[wiki:zulassung|Zulassungsart]] des Fahrzeugs als Pkw, Lkw, Sonder-Kfz oder [[wiki:oldtimer|Oldtimer]];   * die [[wiki:zulassung|Zulassungsart]] des Fahrzeugs als Pkw, Lkw, Sonder-Kfz oder [[wiki:oldtimer|Oldtimer]];
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   * die tatsächliche und sichtbare Nutzung des Fahrzeugs als [[wiki:wohnmobile|Wohnmobil]] oder [[wiki:transport|Transporter]].   * die tatsächliche und sichtbare Nutzung des Fahrzeugs als [[wiki:wohnmobile|Wohnmobil]] oder [[wiki:transport|Transporter]].
  
-==== Halten und Parken ==== +==== Halten und Parken ==== 
 Voraussetzung für das Übernachten ist, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß parkt. Wer länger als drei Minuten hält, der parkt ((StVO § 12.2)). Fahrzeuge dürfen im öffentlichen Straßenverkehr dort parken, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Grundsätzlich dürfen Wohnmobile im öffentlichen Raum parken wie alle anderen Fahrzeuge auch, solange sie zugelassen und verkehrstüchtig sind. Parken & Halten sind aber in geschlossenen Ortschaften, auf Bundesfernstraßen und [[wiki:autobahn|Autobahnen]] unterschiedlich geregelt und für [[wiki:wohnmobile|Wohnmobil]], Pkw oder Lkw unterschiedlich zu betrachten. Voraussetzung für das Übernachten ist, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß parkt. Wer länger als drei Minuten hält, der parkt ((StVO § 12.2)). Fahrzeuge dürfen im öffentlichen Straßenverkehr dort parken, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Grundsätzlich dürfen Wohnmobile im öffentlichen Raum parken wie alle anderen Fahrzeuge auch, solange sie zugelassen und verkehrstüchtig sind. Parken & Halten sind aber in geschlossenen Ortschaften, auf Bundesfernstraßen und [[wiki:autobahn|Autobahnen]] unterschiedlich geregelt und für [[wiki:wohnmobile|Wohnmobil]], Pkw oder Lkw unterschiedlich zu betrachten.
  
 ==== Indirektes Parkverbot für Wohnmobile ==== ==== Indirektes Parkverbot für Wohnmobile ====
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 Parkflächenmarkierungen ohne Zusatzschilder sind eine unverbindliche Empfehlung. Außerhalb darf geparkt werden, wenn dies niemanden behindert oder gefährdet, aber: Parkflächenmarkierungen ohne Zusatzschilder sind eine unverbindliche Empfehlung. Außerhalb darf geparkt werden, wenn dies niemanden behindert oder gefährdet, aber:
   * Durch Schilder ist das Parken häufig eingeschränkt auf Pkw bzw. auf ein Gesamtgewicht von unter 2,8 Tonnen (Parken mit zwei Rädern auf dem Gehweg) oder  - wie auf Autobahn-Parkplätzen - auf Lkw.\\ Wohn­mobile mit mehr als 2,8 Tonnen zulässigem Gesamt­gewicht gelten jedoch meist als Sonder-Kfz ((Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung, Code SA laut Anhang II Richtlinie 2007/46/EG 05.09.2007)), gelten nach richterlicher Auffassung nicht als Pkw ((KG 21.11.1991, 2 Ss 127/91, 3 Ws (B) 154/91; OLG Schleswig 12.12.1990, 1 Ss OWi 413/90)) und dürfen dort nicht parken.   * Durch Schilder ist das Parken häufig eingeschränkt auf Pkw bzw. auf ein Gesamtgewicht von unter 2,8 Tonnen (Parken mit zwei Rädern auf dem Gehweg) oder  - wie auf Autobahn-Parkplätzen - auf Lkw.\\ Wohn­mobile mit mehr als 2,8 Tonnen zulässigem Gesamt­gewicht gelten jedoch meist als Sonder-Kfz ((Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung, Code SA laut Anhang II Richtlinie 2007/46/EG 05.09.2007)), gelten nach richterlicher Auffassung nicht als Pkw ((KG 21.11.1991, 2 Ss 127/91, 3 Ws (B) 154/91; OLG Schleswig 12.12.1990, 1 Ss OWi 413/90)) und dürfen dort nicht parken.
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 ==== Parkverbot für Wohnmobile ==== ==== Parkverbot für Wohnmobile ====
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   * Verbote ergeben sich aus der Straßenverkehrsordnung (§12) und durch deren Zeichen, etwa das //Halteverbot für Wohnmobile// (Zeichen 283, 286), eventuell mit Zusatzschild »22-6 Uhr«.   * Verbote ergeben sich aus der Straßenverkehrsordnung (§12) und durch deren Zeichen, etwa das //Halteverbot für Wohnmobile// (Zeichen 283, 286), eventuell mit Zusatzschild »22-6 Uhr«.
   * Manche Regionen schränken das Parken von Wohnmobilen durch Einzelnormen (Verordnungen) ein, etwa im Spreewald.   * Manche Regionen schränken das Parken von Wohnmobilen durch Einzelnormen (Verordnungen) ein, etwa im Spreewald.
  
 ==== Sondernutzung des öffentlichen Raumes ==== ==== Sondernutzung des öffentlichen Raumes ====
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 Die Nutzung von Bundesfernstraßen vorwiegend zum Verkehr ist durch »Gemeingebrauch« jedermann erlaubt [FStrG § 7], gibt aber dem fließenden Verkehr Vorrang vor dem ruhenden. Parkende Fahrzeuge sind als »ruhender Verkehr« Teil des »öffentlichen Verkehrs« und dadurch ebenso der StVO unterworfen, auch auf den Parkplätzen am Rande der Bundesstraßen.  Die Nutzung von Bundesfernstraßen vorwiegend zum Verkehr ist durch »Gemeingebrauch« jedermann erlaubt [FStrG § 7], gibt aber dem fließenden Verkehr Vorrang vor dem ruhenden. Parkende Fahrzeuge sind als »ruhender Verkehr« Teil des »öffentlichen Verkehrs« und dadurch ebenso der StVO unterworfen, auch auf den Parkplätzen am Rande der Bundesstraßen. 
  
 === Unerlaubte Sondernutzung === === Unerlaubte Sondernutzung ===
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 Alles, was über das Parken hinaus geht, gilt als **unerlaubte Sondernutzung**.\\  Alles, was über das Parken hinaus geht, gilt als **unerlaubte Sondernutzung**.\\ 
 Eine solche wird auch angenommen, wenn das Fahrzeug nicht sofort fahrbereit ist - etwa durch eine ausgefahrene Markise - oder wenn Tische, Stühle, [[wiki:grillen|Grill]] außerhalb des Fahrzeugs aufgestellt sind.\\  Eine solche wird auch angenommen, wenn das Fahrzeug nicht sofort fahrbereit ist - etwa durch eine ausgefahrene Markise - oder wenn Tische, Stühle, [[wiki:grillen|Grill]] außerhalb des Fahrzeugs aufgestellt sind.\\ 
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 === Genehmigungsfähig und erlaubte Sondernutzung === === Genehmigungsfähig und erlaubte Sondernutzung ===
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 Eine Sondernutzung kann genehmigungsfähig sein, wenn sie\\  Eine Sondernutzung kann genehmigungsfähig sein, wenn sie\\ 
 (a) nicht unverhältnismäßig lange andauert;\\  (a) nicht unverhältnismäßig lange andauert;\\ 
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 === Indirektes Verbot der Sondernutzung und Platzverweis === === Indirektes Verbot der Sondernutzung und Platzverweis ===
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 **Innerhalb von Gemeinden** gibt es »Verordnungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung«, die üblicherweise immer auch verbieten im öffentlichen Raum zu übernachten, im öffentlichen Raum seine Notdurft zu verrichten oder städtisches Mobiliar zweckzuentfremden. Zuwiderhandelnde müssen mit einem Platzverweis rechnen, den der polizeiliche Dienst des zuständigen Ordnungsamtes oder die Polizei aussprechen kann.\\  **Innerhalb von Gemeinden** gibt es »Verordnungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung«, die üblicherweise immer auch verbieten im öffentlichen Raum zu übernachten, im öffentlichen Raum seine Notdurft zu verrichten oder städtisches Mobiliar zweckzuentfremden. Zuwiderhandelnde müssen mit einem Platzverweis rechnen, den der polizeiliche Dienst des zuständigen Ordnungsamtes oder die Polizei aussprechen kann.\\ 
 Und selbst wenn das Übernachten nach nach §1 StVO legitimiert ist, muss man erklären können, wo man seine Notdurft verrichtet, wie Waschwasser und Abfall entsorgt werden. Und selbst wenn das Übernachten nach nach §1 StVO legitimiert ist, muss man erklären können, wo man seine Notdurft verrichtet, wie Waschwasser und Abfall entsorgt werden.
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 [[wiki:bermtoerisme|Bermtoerism]] [[wiki:bermtoerisme|Bermtoerism]]
  
-<html><img src="https://vg08.met.vgwort.de/na/8f0b11a0859d43fc88128ddef5d86613" width="1" height="1" alt=""></html> 
wiki/uebernachten_parken_oeffentlichen_raum.txt · Zuletzt geändert: von Norbert Lüdtke