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wiki:rotes_kennzeichen

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Rotes Kennzeichen

»Händler-Kennzeichen« werden seit 1998 nur noch an Fahrzeughersteller, Kfz-Werkstätten und Kfz-Händler vergeben. Sie dienen für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten sowie Tageszulassungen.
Fahrzeug-Zulassungsverordnung FZV §16]
Verleiht ein Händler sein rotes Kennzeichen privat, so machen sich beide Seiten strafbar, denn die Fahrt muss nach den Versicherungsbedingungen im Zusammenhang mit dem Kfz-Handel- und -Handwerksbetrieb stehen.
[Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.06.2006 IV ZR 316/04]


siehe auch *Kennzeichen

wiki/rotes_kennzeichen.1550256394.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/12/07 15:18 (Externe Bearbeitung)

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