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wiki:mitfuehrpflichten

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wiki:mitfuehrpflichten [2026/07/17 06:23] – [Zusatzausrüstung] Norbert Lüdtkewiki:mitfuehrpflichten [2026/07/28 12:45] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 **In allen Kraftfahrzeugen** in Deutschland müssen mitgeführt werden; die //Unterbringungsstellen// sollten deutlich gekennzeichnet werden: **In allen Kraftfahrzeugen** in Deutschland müssen mitgeführt werden; die //Unterbringungsstellen// sollten deutlich gekennzeichnet werden:
   * **[[wiki:fuehrerschein|Führerschein]]** im Original    * **[[wiki:fuehrerschein|Führerschein]]** im Original 
-  * **[[wiki:zulassungsdokumente|Zulassungsbescheinigung]] Teil I** (früher: Fahrzeugschein) im Original \\ sind auf Nachfrage z. B. der Polizei auszuhändigen, eine beglaubigte Kopie genügt nicht. \\ Fahrzeug-Zulassungsverordnung FZV §11 Abs. 6 Fahrerlaubnisverordnung FeV §4 Abs. 2 S. 2+  * **[[wiki:zulassungsdokumente|Zulassungsbescheinigung]] Teil I** (früher: Fahrzeugschein) im Original\\ sind auf Nachfrage z. B. der Polizei auszuhändigen, eine beglaubigte Kopie genügt nicht.\\ Fahrzeug-Zulassungsverordnung FZV §11 Abs. 6 Fahrerlaubnisverordnung FeV §4 Abs. 2 S. 2
   * ein **Warndreieck** (in manchen Ländern zwei) StVZO §53a   * ein **Warndreieck** (in manchen Ländern zwei) StVZO §53a
-  * eine **Warnweste** (in manchen Ländern zwei) StVZO §53a und Europäische Norm EN 471, EN ISO 20471:2013\\  Warnbekleidung zu tragen ist in vielen Ländern beim Verlassen des Fahrzeuges außerhalb geschlossener Ortschaften bei Pannen und/ oder [[wiki:unfall|Unfällen]] vorgeschrieben und kann für alle Fahrzeuginsassen gelten.+  * eine **Warnweste** (in manchen Ländern zwei) StVZO §53a und Europäische Norm EN 471, EN ISO 20471:2013\\ Warnbekleidung zu tragen ist in vielen Ländern beim Verlassen des Fahrzeuges außerhalb geschlossener Ortschaften bei Pannen und/ oder [[wiki:unfall|Unfällen]] vorgeschrieben und kann für alle Fahrzeuginsassen gelten.
   * **Erste-Hilfe-Material** StVZO §35h Absatz 4\\ Haltbarkeitsdatum und Ausrüstungsstand: Der Verbandkasten muss lediglich den Zweck der Erste-Hilfe-Leistung ausreichend erfüllen. Er tut dies bis zum Erreichen des Verfallsdatums. Verkauft werden dürfen nur Verbandskästen, die den geltenden Vorschriften entsprechen.    * **Erste-Hilfe-Material** StVZO §35h Absatz 4\\ Haltbarkeitsdatum und Ausrüstungsstand: Der Verbandkasten muss lediglich den Zweck der Erste-Hilfe-Leistung ausreichend erfüllen. Er tut dies bis zum Erreichen des Verfallsdatums. Verkauft werden dürfen nur Verbandskästen, die den geltenden Vorschriften entsprechen. 
   * Ein Ersatzreifen ist nicht Pflicht.   * Ein Ersatzreifen ist nicht Pflicht.
wiki/mitfuehrpflichten.1784269388.txt.gz · Zuletzt geändert: von Norbert Lüdtke

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