Die dem Bundesministerium für Verkehr unterstellte Oberbehörde in Flensburg hat die Aufgaben:
-  Erteilen der Typgenehmigung EG/ ECE
-  Erteilen der nationalen Allgemeinen Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Fahrzeugteile 
-  Führen des Fahreignungsregister FAER (»Verkehrssünderdatei«) 
-  Führen des Zentralen Fahrzeugregisters  ZFZR
-  Führen des Zentralen Fahrerlaubnisregisters  ZFER
-  Führen des Zentralen Kontrollgerätkartenregisters  ZKR
-  Bereitstellen des Zentralen Verkehrs-Informationssystemn  ZEVIS-  (»Halterdatei«) 
-  Erstellen der Kraftfahrzeug-Zulassungsstatistiken 
-  Beantworten von Fragen und Anträgen bezüglich alter DDR-Fahrzeuge 
-  Datenbankauskunft für Gerichte, Staatsanwaltschaften, Bußgeld- und Fahrerlaubnisbehörden, dem Zoll, Zentrum für Kraftfahrwesen der Bundeswehr (ZKfWBw) 
-  Rückrufe im Automobilbereich, die durch das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz begründet sind 
-  Nationale Schnittstelle des EUCARIS (European Car and Driving License Information System) 
Ihre Begriffsbestimmungen sind in einem Glossar zusammengefasst.
abgekürzt: KBA
Glossar: https://www.kba.de/DE/Service/Glossar/glossar_node.html
siehe auch: *Behörden und Institutionen