Diese enthält die früheren §§ 1 bis 15 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung StVZO und setzt auf nationaler Ebene das EU-Recht laut Richtlinie 2006/126/EG um. Sie enthält unter anderem Regeln und Bestimmungen über
 die Teilnahme am Straßenverkehr
 
 die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr
 
 das Führen von Kraftfahrzeugen
 
 das Erteilen einer Fahrerlaubnis
 
 die Fahrerlaubnisklassen
 
 das Punktesystem
 
 das Entziehen und Beschränken der Fahrerlaubnis
 
 das Zentrale Fahrerlaubnisregister in Flensburg
 
abgekürzt: FeV